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Was ist eine "beglaubigte" Übersetzung?

Richtig ist eigentlich eine bestätigte Übersetzung, da der ermächtigte Übersetzerbestätigt mit der "Beglaubigung" einer Übersetzung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und macht diese durch eine Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift zu einem amtlichen Dokument.

Wer kann eine Übersetzung "beglaubigen" / eine "beglaubigte" Übersetzung fertigen?

"Beglaubigte" Übersetzungen dürfen nur von beeidigten, ermächtigten oder vereidigten Übersetzern (die Bezeichnung variiert je nach Bundesland) angefertigt werden. Beeidigt, ermächtigt oder vereidigt werden nur gerichtlich ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer, die entsprechende Qualifikation sowohl im sprachmittlerischen wie auch im juristischen Sinne beweisen können und als neutrale und juristisch absolut zuverlässige Vertrauenspersonen des Gesetzgebers von ihm geprüft und bestätigt werden (nur ca. 3% aller professionellen Übersetzer).

Wie unterscheidet sich eine "beglaubigte" Übersetzung von einer unbeglaubigten Übersetzung?

Eine "beglaubigte" Übersetzung wird neben der Beglaubigungsformel mit dem Stempel des beeidigten Übersetzers sowie dessen Unterschrift versehen.

Mit meiner Unterschrift und meinem Rundstempel versichere ich, dass die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde und dass sie mit dem Original bzw. Kopie des Originals übereinstimmt.

Wie können Sie Ihre Dokumente übermitteln?

Wenn Sie lediglich die Übereinstimmung der Übersetzung mit der Kopie des Originals wünschen, reicht eine elektronische Übermittlung Ihrer Urkunde als Scan.

Ansonsten benötige Ich das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals.

Sofort nach Eingang Ihrer Dokumente erstelle Ich Ihnen ein kostenloses Angebot. Falls Sie den Auftrag erteilen, wird Ihnen die Übersetzung innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.

Wenn Sie Ihre beglaubigte Übersetzung dringend brauchen, eine Zeugnis-Übersetzung zum Beispiel, kann Ich Ihnen vorab einen Scan der Übersetzung schicken; Sie bekommen natürlich auch in diesem Fall die Übersetzung per Post.

Welche Urkunden werden in der Regel beglaubigt übersetzt?

  • Personen betreffende Urkunden:
  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbeurkunden
  • Ausweispapiere
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Zeugnisse, Prüfungs- und Qualifikationsnachweise
  • alle Behördendokumente
  • Arztatteste, medizinische Dokumentation
  • Sachen betreffende Urkunden:
  • Grundstückskaufverträge
  • amtliche Grundbuchausdrucke
  • amtliche Handelsregisterausdrucke
  • Wertpapiere
  • Gründungsurkunden z. B. für einen Unternehmen/Verein
  • Rechte betreffende Urkunden
  • Patente, Versicherungsscheine, Verträge
  • notarielle Urkunden, Testamente
  • Verträge, Handelsregisterauszüge, Geschäftsberichte und andere Geschäftsdokumente
  • Zertifikate
  • Gerichtsbeschlüsse, Urteile, Strafbefehle u. Ä.
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