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Sprachen waren schon immer meine Leidenschaft. Beim Übersetzen und Dolmetschen kann ich sie vollkommen ausleben und meinen Kunden dadurch qualitativ hochwertige Inhalte in meinen Arbeitssprachen Slowakisch und Tschechisch zur Verfügung stellen.

Nach meinem Sprachstudium und darauffolgendem Aufbaustudium im Ausland habe ich mich entschieden, meine exzellenten Sprachkenntnisse professionell einzusetzen und mit der Zeit mich ausschließlich den "Sprachspielen" zu widmen und professionelle Übersetzungen und Dolmetschdienstleistungen anzubieten.

Meine Muttersprache ist Slowakisch, Tschechisch betrachte ich als Teil meiner Sprachentwicklung (ich bin in einer Zeit aufgewachsen, wo beide Sprachen ohne strenge Grenzen benutzt und wahrgenommen wurden und das Einsetzen einer der beiden Sprachen erfolgt heute noch völlig intuitiv) und daher als meine zweite Muttersprache.

Seit 2002 lebe ich mit meiner Familie in Deutschland und Deutsch ist zu meiner Kommunikationssprache geworden.

Darüber hinaus bin ich im Russischen und Englischen verhandlungssicher, des Italienischen bin ich auf dem Niveau "erweiterte Grundkenntnisse" mächtig.

Ich bin aktives Mitglied in den folgenden Berufsverbänden: ATICOM (seit 2021 als Vorsitzende), BDÜ Landesverband NRW, SAPT (Slovenská asociácia prekladateľov a tlmočníkov - Slowakei), JTP (Jednota tlumočníků a překladatelů - Tschechische Republik).

Darüber hinaus arbeite ich als Expertin im DIN-Normenausschuss Terminologie, Unterausschuss "Übersetzungsdienstleistungen" NA 105-00-03-01 UA.

AKTUELL:

Neuer Stern am Normenhimmel: Im April hat die ISO (International Organisation for Standardization) eine neue Norm für Übersetzungsdienstleistungen veröffentlicht: ISO 20771:2020 "Legal translation - Requirements". Im zuständigen DIN-Ausschuss haben wir uns gegen die Übernahme dieser Norm in das Deutsche Normenwerk ausgesprochen. Lesen Sie hierzu die offizielle Stellungnahme vom 30.04.2020, in der unsere Argumentation näher erklärt wird.

Seit dem 01.07.2016 gelten in der Slowakei neue Zivilprozesskodizes, die die alte Ziviprozessordnung aus dem Jahr 1963 aufheben. Dies ist nicht nur für Juristen wichtig, auch für uns Ubersetzer bring die Novellierung manche Neuigkeit mit sich.

Lesen Sie hierzu meinen Beitrag in der Fachzeitschrift von ATICOM, Ausgabe 02/2017 aus November 2017.

Die ganze Ausgabe finden Sie hier

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